Verbraucher Informations Blatt (VIB)

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen!




Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. §§ 2a, 13 VermAnlG des Wirtschaftsförderverein Stuttgart e.V.

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.


Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. §§ 2a, 13 VermAnlG des Wirtschaftsförderverein Stuttgart e.V.  


Stand: 08.09.2025/ Aktualisierung: [0]


1 Art und Bezeichnung d. Vermögensanlage

Art: Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Bezeichnung: Nachrangdarlehen es Wirtschaftsförderverein Stuttgart e.V.

Der im Folgenden verwendete Begriff Darlehensbetrag bezieht sich immer auf das angebotene Nachrangdarlehen.


2 Anbieter und Emittent der Vermögensanlage, Geschäftstätigkeit des Emittenten

Anbieter und Emittent im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ist der Wirtschaftsförderverein Stuttgart e.V., Geschäftsanschrift: Ulmer Str. 327, 70327 Stuttgart, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter VR 724077, (nachfolgend „Emittent“). Geschäftstätigkeit des Emittenten ist „Zweck des Vereins ist die Förderung einer Business Angel-Kultur in der Region Stuttgart und in Deutschland und der Aufbau und die Pflege eines regionalen Business Angel-Netzwerkes. Der Verein will einen Beitrag leisten zu einer Stärkung der Kultur der Selbständigkeit und des Unternehmertums in der Region Stuttgart und in Deutschland und das Bewußtsein stärken, daß die Förderung innovativer junger Unternehmen für die Zukunft der Region und des Landes von wesentlicher Bedeutung ist.“.



3 Anlagestrategie, Anlagepolitik, Anlageobjekt

Anlagestrategie ist es, den Darlehensbetrag dazu zu verwenden, indem der Emittent Investitionen in die Bereiche Marketing, Personal, Entwicklung, Programmierung, IT-Infrastruktur, KI, Cloud, sowie Forschung in KI, Medizin, Bio, Nachhaltigkeit Software tätigen kann, damit Beteiligungen an Startups und Scaleups zu ermöglichen und in das Anlage und Umlaufvermögen zu investieren.

Anlagepolitik ist es, Maßnahmen zu treffen, die der Umsetzung der Anlagestrategie dienen. Der Darlehensbetrag soll dabei vor allem verwendet werden, um Softwareentwicklung, IT-Infrastruktur, Marketing, technische Ausstattung für Softwareentwicklung aufzubauen, Personalaufbau in den Bereichen Softwareentwicklung, Support, Marketing sowie Forschung und Entwicklung von StartUps und ScaleUps zu finanzieren. Dies kann durch Beteiligungen oder zu gründenden Gesellschaften erfolgen. Über die konkreten Maßnahmen entscheidet die Geschäftsführung des Emittenten, sobald die Höhe des eingeworbenen Darlehensbetrags feststeht.

Anlageobjekt sind sämtliche Maßnahmen, die der Verfolgung der unter Ziffer 2 genannten Geschäftstätigkeit und deren Auf- und Ausbau dienlich sind. Die Darlehensbeträge fließen in Beteiligungen von StartUps und ScaleUps für die Bereiche Softwareentwicklung, IT-Infrastruktur, Marketing, technische Ausstattung für Softwareentwicklung aufzubauen, Personalaufbau in den Bereichen Softwareentwicklung, Support, Marketing sowie Forschung und Entwicklung des Wirtschaftsförderverein Stuttgart e.V. und seiner Beteiligungen, sowie Tochtergesellschaften.


4 Laufzeit, Kündigungsfrist sowie Konditionen der Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage

 Die Nachrangdarlehen haben eine feste Laufzeit bis zum 30.11.2030, individuell beginnend mit dem Abschluss des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen durch den jeweiligen Anleger. Eine ordentliche Kündigung ist für Anleger und Emittent während der Laufzeit ausgeschlossen. Der Anleger sowie der Emittent haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

Der Anleger erhält folgende Verzinsung:

Verzinsung während der Laufzeit des Nachrangdarlehens: als jährlichen Zins gewährt der Emittent eine Verzinsung in Höhe von 8,88 % welche zum 31.12. eines Jahres fällig sind.


5 Risiken der Vermögensanlage
Der Anleger geht mit Zeichnung dieser Vermögensanlage eine mittelfristige Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden, es wird jedoch auf die wesentlichen Risiken eingegangen. Auch die nachstehend genannten wesentlichen Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden.

 


Maximalrisiko

 Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Darlehensbetrags. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, die Investition mit Fremdkapital zu finanzieren. Diese Vermögensanlage ist nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet.

 


Geschäftsrisiko

 Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Emittent kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher nicht zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflußgrößen ab, insbesondere da Entwicklungen und Technik dem stetigen Wandel unterliegt, besteht das Risiko, das der Wirtschaftsförderverein Stuttgart e.V., wenn er nicht stetig seine Strategie weiterentwickelt, von Mitbewerbern überholt wird.

Die Genauigkeit der Betriebsintern genutzten KI ist im Voraus nicht vorhersehbar und nicht planbar. Der hohe Aufwand für die Entwicklung und Training von KI können weder zeitlich noch finanziell genau geplant werden. Aus Sicht der heutigen Technik ist es unmöglich eine KI mit 100 % Wahrscheinlichkeit Quote zu entwickeln. Erst wenn die Entwicklung, Programmierung und Training von KI abgeschlossen sind, kann man die Genauigkeit der KI feststellen. Es können alles zwischen 60% und 99% sein.

Die heutige Arbeitsmarktsituation ist schwer. Es gibt sehr wenig hochqualifiziertes Personal. In Deutschland gewinnt das Thema KI immer mehr und mehr Bedeutung, auch bei weltweit agierenden Konzernen. Einem kleinen Verein ist es schwer bei der Personalbeschaffung mit Mittelständler und Konzernen zu konkurrieren. (Abwerben von Personal).

Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Emittenten haben.

Die heutige Arbeitsmarktsituation ist schwer. Es gibt sehr wenig hochqualifiziertes Personal. In Deutschland gewinnt das Thema KI immer mehr und mehr Bedeutung, auch bei weltweit agierenden Konzernen. Einem kleinen Verein ist es schwer bei der Personalbeschaffung mit Mittelständler und Konzernen zu konkurrieren. (Abwerben von Personal).

Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Emittenten haben.

 

   

 Ausfallrisiko des Emittenten
(Emittentenrisiko)

 Der Emittent kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der Emittent geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des Emittenten kann zum Verlust des Darlehensbetrags führen, da der Emittent keinem Einlagensicherungssystem angehört.


 Qualifiziertes Nachrangrisiko mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

 

Beim Vertrag handelt es sich um ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Dies bedeutet: Ansprüche des Anlegers aus dem partiarischen Nachrangdarlehensvertrag, insbesondere auf Zinsen und Rückzahlung, („Anleger-Forderungen“) können gegenüber dem Emittenten nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Emittenten einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Die Anleger-Forderungen treten außerdem im Falle eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Emittenten im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten sowie gegenüber den in § 39 Absatz 1 InsO bezeichneten nachrangigen Forderungen zurück. Der Anleger wird daher mit seinen Anleger-Forderungen erst nach vorrangiger, vollständiger und endgültiger Befriedigung der anderen Gläubiger des Emittenten berücksichtigt. Bei Nachrangdarlehen trägt der Anleger ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Eine Zahlung des Emittenten auf die Anleger-Forderungen darf – unabhängig von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – auch nicht erfolgen, wenn in Bezug auf den Emittenten schon vor dem geplanten Zahlungszeitpunkt ein Insolvenzgrund vorliegt. Die Ansprüche sind dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und so weit die Krise des Emittenten nicht behoben wird. Dies kann zur Folge haben, dass es zu einer Minderung, Verspätung oder zum Ausbleiben der Zinszahlungen an den Anleger kommen kann und die qualifizierten partiarischen Nachrangdarlehen der Anleger nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückgezahlt werden können, bis hin zu einem Totalverlust des Darlehensbetrags.



6 Emissionsvolumen und Art und Anzahl der Anteile 
Das Emissionsvolumen hat eine maximale Höhe von EUR 6.000.000 (Fundingmaximum). Bei der Art der Vermögensanlage handelt es sich um ein Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, bei dem sich die Verzinsung des Anlegers an einem festen Zinssatz von 8,88 % beläuft. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 200. Damit ergibt sich eine maximale Anzahl von 30.000 Nachrangdarlehen. Die zeitlich bis zum 30.11.2026 befristete Realisierungsschwelle für die Vermögensanlage liegt bei EUR 100.000 (Fundingschwelle).   


7 Verschuldungsgrad des Emittenten

Der Verschuldungsgrad des Emittenten, berechnet auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 liegt bei 0,00 %.

 

8 Aussichten für die vertragsgemäße Rückzahlung und Verzinsung unter verschiedenen Marktbedingungen

Es ist eine feste Verzinsung vorgesehen. Der Emittent ist imdeutschen Markt unter Wirtschaftsförderverein Stuttgart e.V. tätig. 

 

9  Kosten und Provisionen

Die nachfolgende Darstellung faßt die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und die von dem Emittenten gezahlten Provisionen zusammen.

Die Vermögensanlage ist für den Anleger mit keinen Kosten oder zu zahlenden Provisionen verbunden. Unabhängig davon können dem Anleger mittelbar mit der Vermögensanlage in Verbindung stehende Kosten entstehen, z. B. Kontogebühren des Anlegers für die Abwicklung der Anschaffung der Vermögensanlage.

Folgende Vergütungen sind von dem Emittenten zu zahlen:

Es fallen keine Kosten oder Provisionen für Anleger an.


10 Nichtvorliegen v. Inte­ressenverflechtungen

Es bestehen keine maßgeblichen Interessenverflechtungen im Sinne des § 2a Absatz 5 VermAnlG.


11 Anlegergruppe, auf welche die Vermögensanlage abzielt

Die Vermögensanlage richtet sich an Anleger aus allen Kundenkategorien gem. §§ 67, 68 WpHG: Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Der Anleger muß einen mittelfristigen Anlagehorizont haben. Dieser ist durch die unter Ziffer 4 benannte Laufzeit bis zum 30.11.2030 definiert. Die Anleger sind sich eines Verlustrisikos von bis zu 100 % (Totalverlust) des investierten Betrages bewußt und sind fähig das Risiko des Totalverlusts zu tragen. Der Anleger sollte über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Vermögensanlagen verfügen. Das Angebot richtet sich an Anleger, die weder auf regelmäßige noch auf unregelmäßige Einkünfte aus einer Investition in den Emittenten angewiesen sind, die keine Rückzahlung des Darlehensbetrages in einer Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt erwarten und die bereit sind, Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung des Marktes des Wirtschaftsförderverein Stuttgart e.V. in Kauf zu nehmen.

 

12 Angaben zur schuld-rechtlichen oder ding-lichen Besicherung

Keine Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung der Rückzahlungsansprüche von zur Immobilienfinanzierung veräußerten Vermögensanlagen, da die Vermögensanlage nicht zum Zweck einer Immobilienfinanzierung angeboten wird.


13 Verkaufpreis der Vermögensanlagen der letzten 12 Monate

Der Emittent hat in den vergangenen zwölf Monaten keine Vermögensanlagen angeboten, verkauft oder vollständig getilgt.

 

14 Gesetzliche Hinweise gem. § 13 Absatz 4 und 5 VermAnlG

Die inhaltliche Richtigkeit des VIB unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. Für die Vermögensanlage wurde kein von der Bundesanstalt gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage.

Ein Jahresabschluß ist bisher noch nicht beim Bundesanzeiger offengelegt worden. Kommende Jahresabschlüsse werden beim Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) offengelegt und können beim Wirtschaftsförderverein Stuttgart e.V., Ulmer Str. 327, 70327 Stuttgart angefordert werden.

Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird.


15 Sonstige Informationen

Das VIB sowie eventuelle Aktualisierungen können kostenlos sowohl unter https://wirtschaftsfoerderverein.de/vib abgerufen werden.


Die Kenntnisnahme des Warnhinweises nach § 13 Absatz 4 VermAnlG (siehe VIB Seite 1 oben) wird vor Vertragsschluß gem. § 15 Abs. 4 VermAnlG in einer der Unterschriftsleistung nach § 15 Absatz 3 VermAnlG gleichwertigen Art und Weise online bestätigt und bedarf daher keiner weiteren Unterzeichnung. Das VIB wird elektronisch bestätigt und übermittelt.